Unterrichtsausfall bei ungünstigen Witterungsbedingungen
Ungünstige Witterungsbedingungen, insbesondere winterliche Straßenverhältnisse, können es im Einzelfall kurzfristig notwendig machen, den Schulunterricht in einzelnen oder mehreren Regionen ausfallen zu lassen. Für die Entscheidung über den Unterrichtsausfall in den öffentlichen Schulen sind bei regional begrenzten ungünstigen Witterungsverhältnissen auf Landkreisebene sog. lokale Koordinierungsgruppen Schulausfall zuständig. Die Entscheidung der Koordinierungsgruppen ist verbindlich und gilt einheitlich für alle öffentlichen Schulen des Landkreises oder der kreisfreien Stadt (bei regional begrenzten ungünstigen Witterungsverhältnissen) bzw. für alle öffentlichen Schulen des Regierungsbezirks oder der von der Regierung bestimmten Landkreise (bei ungünstigen Witterungsverhältnissen in mehreren Landkreisen eines Regierungsbezirks). Den Schülern und Eltern wird empfohlen, von den Informationsmöglichkeiten des Bayerischen Rundfunks, von Antenne Bayern und der Lokalsender Gebrauch zu machen. Für Schüler, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beschäftigung in der Schule gewährleistet; die Lehrkräfte treten - wie an anderen Tagen - ihren Dienst an.
Weitere Hinweise dazu finden Sie auf folgenden Internetseiten:
Der Bayerische Rundfunk informiert hier über Staus, evtl. auch über Schulausfälle.
Regierung von Oberfranken
Aktuelles, auch zu Schulausfällen